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Einige umfangreiche Informationen über den Beruf
Ein Heilpraktiker nutzt die Heilkräfte der Natur zur Therapie seiner Patienten. Dazu gehören Behandlungsmethoden, die teilweise seit Jahrtausenden genutzt wurden, die aber in der Neuzeit in Vergessenheit geraten sind.
Behandlungen mit Heilpflanzen, als Alternative zu chemischen Pharmaka;
In Deutschland gibt es keine staatlich festgelegten Richtlinien für die Ausbildung zum Heilpraktiker.
Die Erlaubnis zur Berufsausübung als Heilpraktiker wird durch staatliche Behörden vergeben.
Diese Prüfungen erfolgen auf sehr hohem Niveau. Der Heilpraktiker-Anwärter muss umfangreiches medizinisches und rechtliches Wissen nachweisen können, das in etwa dem eines Arztes im Praktikum entspricht.
Nach bestandenen Prüfungen und Erfüllung weiterer Voraussetzungen, wie ethische Reife, körperliche Eignung für den Beruf und dem Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen, wird die Berufserlaubnis für den Heilpraktiker durch den Amtsarzt erteilt.
Bis auf wenige Ausnahmen darf ein Heilpraktiker alle Krankheitsbilder therapieren, die auch ein Arzt behandelt.
Der Heilpraktiker unterliegt der gesetzlichen Sorgfaltspflicht, genau wie der Arzt und darf nur Therapien anwenden, die er sicher beherrscht.
Der Heilpraktiker ist im Notfall verpflicht umfangreiche Erste Hilfemaßnahmen einzuleiten, bis ein Notarzt eintrifft.
Nur Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker dürfen in Deutschland therapeutisch am Menschen tätig sein, also die Heilkunde ausüben!
Wer nicht diese Berufsbezeichnungen nachweisen kann und heilend tätig ist, macht sich strafbar!
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